Militär. Obligatorische Bundesübung 25 m / 50 m / 300 m
Die Standblattausgabe ist jeweils 15 Minuten vor Beginn und 15 Minuten vor Ende der publizierten Schiesszeiten geöffnet. Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten;
- Dienstbüchlein;
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis;
- Amtlicher Ausweis;
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug;
- Persönlicher Gehörschutz.
Schiesspflichtige haben die obligatorische Schiessübung mit ihrer persönlichen Waffe zu absolvieren. Obligatorische Schiessübungen, die im Grundausbildungsdienst (GAD) oder im Fortbildungsdienst bei der Truppe (FDT/WK) geschossen werden, können nicht als erfüllte ausserdienstliche Schiesspflicht anerkannt werden. Die Dienstwaffe darf zuhause nur in Räumen aufbewahrt werden, die für dritte unzugänglich sind. Der Verschluss ist getrennt von der Dienstwaffe und abgeschlossen aufzubewahren.
Das Obligatorisch Schiessen muss jährlich zwischen 01. Mai bis 31. August an einem offiziellen OP Schiessdatum absolviert werden. Die einzelnen Schiesstage werden jeweils im Obwaldner Amtsblatt oder unter ksgow.ch veröffentlicht.
Obligatorisch Schiessen erfüllt
Distanz | Schüsse | Maximum | Minimum für erfüllt | Punkte für Anerkennungskarte |
---|---|---|---|---|
Gewehr 300m | 20 | 85 Punkte | 42 Punkte | 66 Punkte |
Pistole 25m | 20 | 200 Punkte | 120 Punkte | 175 Punkte |
Pistole 50m | 20 | 90 Punkte | 42 Punkte | 70 Punkte |
Hat ein Schütze erfüllt, erhält dieser vom Schützenmeister oder einem Vorstandsmitlied einen Eintrag in den Militärischen Leistungsausweis (MLA).
Je nach Jahrgang und erreichter Punktzahl erhält der Schütze zusätzlich eine Anerkennungskarte (Weiss).
Der Schütze kann das Obligatorisch Schiessen maximal 2-mal wiederholen, die Munition für die Wiederholungen muss der Schütze selber bezahlen.
Obligatorisch Programm (Gewehr 300m)
Übung | Feuerart | Schusszahl | Scheibe | Punktemaximum |
---|---|---|---|---|
Freiwillig Übungschüsse | Einzelfeuer | – | A5 | – |
1. Einzelfeuer | Einzelfeuer | 5 | A5 | je 5, Total 25 |
Frewillig Übungsschüsse | Einzelfeuer | – | B4 | – |
2. Einzelfeuer | Einzelfeuer | 5 | B4 | je 4, Total 20 |
3. Schnellfeuer an Schluss gezeigt | Schnellfeuer | 2 | B4 | je 4, Total 20 |
4. Schnellfeuer an Schluss gezeigt | Schnellfeuer | 3 | B4 | je 4, Total 20 |
5. Schnellfeuer an Schluss gezeigt | Schnellfeuer | 5 | B4 | je 4, Total 20 |
Total | 20 | 85 |
Obligatorisch Programm (Pistole 25m)
Übung | Feuerart | Schusszahl | Scheibe | Punktemaximum |
---|---|---|---|---|
1. | Einzelfeuer | 5 | Ord.-Schnellfeuer-Pistolenscheibe (6-10) | je 10, Total 50 |
2. | Schnellfeuer in 50 Sekunden | 5 | Ord.-Schnellfeuer-Pistolenscheibe (6-10) | je 10, Total 50 |
3. | Schnellfeuer in 40 Sekunden | 5 | Ord.-Schnellfeuer-Pistolenscheibe (6-10) | je 10, Total 50 |
4. | Schnellfeuer in 30 Sekunden | 5 | Ord.-Schnellfeuer-Pistolenscheibe (6-10) | je 10, Total 50 |
Total | 20 | 200 |
Bundesprogramm (Pistole 50m)
Übung | Feuerart | Schusszahl | Scheibe | Punktemaximum |
---|---|---|---|---|
1. | Einzelfeuer | 5 | P4 | je 4, Total 20 |
2. | Schnellfeuer in 60 Sekunden | 5 | P4 | je 4, Total 20 |
3. | Einzelfeuer | 5 | B5 | je 5, Total 25 |
4. | Schnellfeuer in 30 Sekunden | 5 | B5 | je 5, Total 25 |
Total | 20 | 90 |
Auszeichnungen
Je acht Anerkennungskarten vom EFS und acht Anerkennungskarten vom OP in derselben
Distanz berechtigen den Schützen zum Bezug einer Feldmeisterschaftsmedaille. Pro Distanz
werden drei Medaillen des SSV verliehen, wobei die meisten Kantone nach Erreichen der
- Feldmeisterschaftsmedaille eine vierte kantonale Auszeichnung verleihen.
Waffe ins Eigentum übernehmen
Ein Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der AdA anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht einen gültigen Waffenerwerbsschein abgibt, sowie:
– AdA, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, können ihre persönliche Waffe behalten, sofern sie in den letzten drei Jahren vier Bundesübungen absolviert haben und dies im Schiessbüchlein oder im Militärischen Leistungsausweis (MLA) eingetragen ist.
– Mit einer Pistole ausgerüstete AdA können diese ohne Schiessnachweis ins Eigentum übernehmen.